EU-Wechselkursverordnungen

Wichtige Informationen – Europäische Gesetzgebung für Kunden mit Sitz im EWR

Die EU-Verordnung ist kürzlich in Kraft getreten, was sich auf Unternehmen auswirken wird, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) tätig sind und Kartentransaktionen akzeptieren. Es besteht aus verschiedenen Komponenten, von denen einige ab dem 9. Dezember letzten Jahres in Kraft getreten sind und einige 6 Monate später (ab dem 9. Juni 2016) in Kraft treten werden. Im Folgenden finden Sie Einzelheiten zu einigen der wichtigsten Änderungen.

EU-Verordnung

Co-Badging

Co-Badge-Karten sind Karten, die 2 oder mehr Zahlungsmarken (z. B. Visa und MasterCard) oder 2 oder mehr Zahlungsanwendungen derselben Marke (z. B. Visa Credit und Visa Debit) enthalten. Gemäß den EU-Regeln können Sie zwar immer noch einen Mechanismus einrichten, um eine Standardzahlungsmethode für Karten mit gemeinsamem Ausweis auszuwählen, aber Ihr Kunde ist berechtigt, dies zu überschreiben und auszuwählen, welche der Zahlungsmethoden er verwenden möchte. Worldpay-Terminals unterstützen diese Funktionalität bereits im Geschäft, und Online-Verkäufe sind davon nicht betroffen. Wenn Ihr Kunde eine Alternative zur Standard-Zahlungsmethode unter einer Co-Badge-Karte verwenden möchte, kann er dies über das Terminal tun. Bei Online-Zahlungen wählen sie einfach auf der Zahlungsseite die entsprechende Zahlungsmethode aus und die Transaktion wird entsprechend abgewickelt.

Alle Karten zur Entspannung ehren

Ab dem 9. Juni 2016 sind Sie nicht mehr verpflichtet, alle im EWR ausgestellten Kartenarten innerhalb eines bestimmten Kartensystems (z. B. Visa oder MasterCard) zu akzeptieren. Wenn Sie jedoch innerhalb eines bestimmten Kartensystems eine Art von Verbraucherkarte innerhalb einer der drei Kategorien von Verbraucher-Prepaid, Verbraucher-Debit oder Verbraucherkredit akzeptieren möchten, sind Sie dennoch verpflichtet, alle Kartentypen innerhalb dieser bestimmten Kategorie zu akzeptieren. Wenn Sie beispielsweise eine Art von Visa-Kundenkreditkarte aus dem EWR akzeptieren möchten, müssen Sie alle Arten von Visa-Kundenkreditkarten aus dem EWR akzeptieren. Eine mögliche Verwendung der neuen Regeln bedeutet, dass Sie nicht mehr verpflichtet sind, kommerzielle Kreditkarten desselben Kartensystems zu akzeptieren, wenn Sie sich entscheiden, Verbraucherkreditkarten von einem bestimmten Kartensystem zu akzeptieren. Um diese Optionen nutzen zu können, müssen Sie Ihre Präferenzen (bevorzugte Kartensysteme und akzeptierte Kategorien) zum Zeitpunkt des Betretens Ihrer Räumlichkeiten und zum Zeitpunkt des Verkaufs sowie auf Ihren Website-Zahlungsseiten festlegen. Beachten Sie, dass Sie Kunden auch dann auf eine bestimmte Zahlungsart „lenken“ können, wenn Sie bestimmte Kartenkategorien nicht ausschließen. Sie können jedoch keine Zahlungskarte aufgrund der Identität des Emittenten ablehnen. Diese Regeln gelten nicht für Karten, die außerhalb des EWR ausgestellt wurden. Wenn Sie Karten innerhalb des Kartensystems akzeptieren möchten, die außerhalb des EWR ausgestellt wurden, sind Sie dennoch verpflichtet, alle Kartentypen dieses Kartensystems zu akzeptieren, die außerhalb des EWR ausgestellt wurden, unabhängig von der Kartenkategorie. Die Kundenbetriebsanweisungen von Worldpay werden entsprechend aktualisiert. Wenn Sie ein Kunde sind, der unsere gehosteten Zahlungsseiten auf dem Unternehmens-Gateway nutzt und diese Änderung nutzen möchten, um die Anzahl der Kartentypen zu reduzieren, akzeptieren Sie innerhalb eines Kartensystems (ein „Händler mit beschränkter Akzeptanz“) eine technische Änderung. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Entmischung

Um Ihnen mehr Transparenz darüber zu bieten, wie die von Ihnen zu zahlenden Gebühren berechnet werden, führen wir die Händlerservicegebühren, Interchange-Gebühren und Schemagebühren auf, die wir Ihnen in Bezug auf Transaktionen im Zusammenhang mit jeder Kategorie und Marke von Zahlungskarten berechnen. Die Händlerservicegebühren (d. h. die gesamten transaktionsbasierten Gebühren, die wir Ihnen berechnen) sind bereits in Ihrer Vereinbarung mit uns aufgeführt. Einzelheiten dazu, wie Sie auf die Interchange-Gebühren und Systemgebührenkomponenten der von Ihnen zu zahlenden Händlerservicegebühren zugreifen können, finden Sie hier.

Verfügbarkeit von Transaktionsreferenzdaten

Nach der am 09. Dezember 2015 eingeführten Interchange Fee Regulation können wir Ihnen Daten auf Transaktionsebene zur Verfügung stellen, die den Betrag der Transaktion und die Gebühren für diese Transaktion angeben, wobei die Interchange Fee separat ausgewiesen wird.

In Übereinstimmung mit der Interchange Fee Regulation können die Informationen monatlich bereitgestellt oder zur Verfügung gestellt und aggregiert werden.

Bitte beachten Sie, dass wir keine historischen oder rückdatierten Transaktionsdaten bereitstellen können. Wenn Sie die Beschaffung dieser Informationen besprechen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr Support-Team oder Ihren Relationship Manager.

Die rechtlichen Dinge, die Sie wissen müssen

Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Informationen nur zu Informationszwecken bereitgestellt werden. Sie ändert weder die Bedingungen der Vereinbarung zwischen uns noch die aktuellen Dienstleistungen, die wir anbieten, die Art und Weise, wie wir Ihre Kartenzahlungstransaktionen derzeit autorisieren, verarbeiten oder begleichen, oder wie wir Ihnen Ihre Dienstleistungen in Rechnung stellen.

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